AGB

1. Anwendungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge, einschließlich der Lizenzierung von Stock-Fotos.

1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Lizenznehmers werden nur anerkannt, wenn die Fotografin deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Auftragsproduktionen

2.1 Bei Auftragsproduktionen erstellt die Fotografin für den Auftraggeber Aufnahmen. Der Vertrag kommt durch das Angebot der Fotografin und die schriftliche Annahme des Auftraggebers zustande.

2.2 Die Fotografin wählt die vereinbarte Anzahl von Aufnahmen nach eigenem Ermessen aus, führt eine allgemeine Bildoptimierung durch und überlässt sie dem Auftraggeber in digitaler Form oder auf einem Datenträger. Verbindliche Liefertermine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

2.3 Zusatzleistungen wie erweiterte Bildbearbeitung, Speicherung, Erstellung von Bildergalerien oder Drucke werden gesondert vereinbart und vergütet.

2.4 Gibt der Auftraggeber Anweisungen zur Gestaltung der Aufnahmen, so hat er diese klar und eindeutig schriftlich zu formulieren. Unklare oder schwammige Anweisungen, die Interpretationsspielraum lassen, entbinden die Fotografin von einer Pflicht zur genauen Umsetzung. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung oder der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein eindeutiger Verstoß gegen schriftlich fixierte Anweisungen vor.

2.5 Mit Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt die Fotografin dem Auftraggeber die einfachen, zeitlich und örtlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den Aufnahmen ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fotografin.

2.6 Die Fotografin behält das Recht zur Eigennutzung der Aufnahmen (z. B. für Portfoliozwecke) und zur Namensnennung, sofern der Auftraggeber dieser Nutzung nicht ausdrücklich widerspricht.

2.7 Ein Anspruch auf kostenlose Wiederholungsaufnahmen (Reshoots) bei Nichtgefallen der Bilder besteht nicht. Zusätzliche Aufnahmen oder Reshoots werden gesondert vergütet und bedürfen einer neuen Vereinbarung.

2.8 Nach Erhalt der Aufnahmen hat der Auftraggeber 3 Tage Zeit, um eine einmalige Nachbearbeitung zu beantragen. Diese ist im Rahmen der vereinbarten Leistungen kostenfrei. Jede darüber hinausgehende Nachbearbeitung wird gesondert in Rechnung gestellt.

3. Lizenzierung von Stock-Fotos

3.1 Bei der Lizenzierung von Stock-Fotos räumt die Fotografin dem Lizenznehmer die im Vertrag definierten Nutzungsrechte ein. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich um ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.

3.2 Eine Bearbeitung der Stock-Fotos ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fotografin zulässig.

3.3 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Fotografin als Urheberin der lizenzierten Fotos zu nennen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4. Vergütung

4.1 Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zusätzliche Leistungen werden gesondert vergütet.

4.2 Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, erhöht sich die Vergütung entsprechend der überschrittenen Zeit auf Basis des vereinbarten Stunden- oder Tagessatzes.

4.3 Bei Absagen durch den Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin steht der Fotografin die volle Vergütung zu. Diese reduziert sich um ersparte Aufwendungen und etwaige Einnahmen aus anderweitigen Buchungen.

4.4 Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung ist die Nutzung der Aufnahmen oder Stock-Fotos untersagt.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Zahlungsmodalitäten

  • Projekte bis 1.500 €: Der gesamte Rechnungsbetrag ist vor Beginn des Shootings fällig.
  • Projekte über 1.500 €: Eine Anzahlung von 50% des Gesamtbetrags ist bei Vertragsabschluss fällig. Die restlichen 50% sind nach finaler Abnahme der Leistungen zu zahlen.
  • Retainer-Modelle: Die monatlichen Zahlungen sind jeweils bis zum 1. des Monats im Voraus zu leisten.
  • Express-Bearbeitung: Die Zahlung für die Express-Bearbeitung ist direkt bei Buchung fällig.

5.2 Zahlungsmethoden

  • Zahlungen können per Banküberweisung, PayPal oder Kreditkarte (über Drittanbieter) erfolgen. Etwaige Transaktionsgebühren trägt der Kunde.

5.3 Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen

  • Stornierungen:
    • Mehr als 14 Tage vor dem Shooting-Termin: Kostenfreie Stornierung oder Umbuchung möglich.
    • 7 bis 14 Tage vor dem Shooting-Termin: Es wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Auftragswertes erhoben, es sei denn, es wird ein neuer Termin vereinbart.
    • Weniger als 7 Tage vor dem Shooting-Termin: Es wird eine Stornogebühr in Höhe von 100% des Auftragswertes erhoben, außer bei Vorliegen höherer Gewalt.
  • Umbuchungen:
    • Eine einmalige Umbuchung ist kostenfrei möglich.
    • Jede weitere Umbuchung wird mit einer Bearbeitungsgebühr von 150 € berechnet.

5.4 Höhere Gewalt

  • Kann ein Shooting aufgrund von Umständen, die weder der Kunde noch VEGA Studio zu vertreten haben (z. B. Wetterbedingungen, Krankheit, höhere Gewalt), nicht stattfinden, wird ein Ersatztermin vereinbart. Ist dies nicht möglich, erhält der Kunde 50% der bereits geleisteten Anzahlung zurück.

6. Haftung

6.1 Der Auftraggeber versichert, dass alle Personen, die auf den Aufnahmen zu sehen sind, ihre Einwilligung gegeben haben. Der Auftraggeber stellt die Fotografin von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.

6.2 Die Fotografin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

6.3 Bei Verlust oder Beschädigung der Aufnahmen ist die Haftung der Fotografin auf die Höhe der vereinbarten Vergütung beschränkt.

7. Datenschutz

7.1 Die Fotografin verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften.

7.2 Die Fotografin verpflichtet sich, Aufnahmen des Auftraggebers oder seiner Gäste ohne ausdrückliche Zustimmung nicht zu veröffentlichen, ausgenommen für die vertraglich vereinbarte Eigennutzung.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

8.3 Gerichtsstand ist der Sitz der Fotografin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.